Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hub & Spoke LAN Events
§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich
- Veranstalter der Hub & Spoke LAN Events ist Max Virkus, handelnd unter Hub & Spoke Radebeul, Eduard-Bilz-Straße 21, 01445 Radebeul (nachfolgend „Veranstalter“).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vom Veranstalter organisierten LAN Events.
- Ergänzend gelten die jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen, insbesondere hinsichtlich Termin, Veranstaltungsdauer, Ticketkategorien, Leistungen und Preisen.
§ 2 Anmeldung, Buchung und Bezahlung
- Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Onlineformular oder einen anderen vom Veranstalter angebotenen Anmeldeweg.
- Das Absenden des Anmeldeformulars stellt zunächst lediglich eine unverbindliche Buchungsanfrage dar. Ein Anspruch auf einen Veranstaltungsplatz besteht dadurch nicht.
- Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der Interessent eine Rechnung mit den Zahlungsinformationen. Diese stellt ein verbindliches, zeitlich befristetes Angebot des Veranstalters dar.
- Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch fristgerechte vollständige Zahlung per PayPal oder Banküberweisung. Mit Zahlungseingang kommt der Vertrag zustande. Anschließend wird das Ticket per E-Mail versendet.
- Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist, erlischt das Angebot. Eine erneute Platzanfrage ist möglich.
- Die Ticketpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergünstigungen und Rabattaktionen gelten entsprechend den jeweils veröffentlichten Aktionsbedingungen.
§ 3 Stornierung und Ticketübertragung
- Teilnehmer können ihre Buchung bis spätestens sieben Kalendertage (168 Stunden) vor Beginn des gebuchten Veranstaltungstages kostenlos per E-Mail stornieren.
- In diesem Fall wird der bereits gezahlte Ticketpreis und bereits gezahlte Entgelte für Zusatzleistungen, insbesondere optionale Monitornutzung, vollständig erstattet.
- Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Der Veranstalter kann im Einzelfall freiwillig eine Kulanzlösung anbieten.
- Tickets können bis zum Veranstaltungsbeginn kostenlos auf eine andere teilnahmeberechtigte Person übertragen werden. Die Übertragung muss dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe der neuen Person per E-Mail mitgeteilt werden.
- Für die gebuchten Veranstaltungen mit festem Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das freiwillig eingeräumte Stornierungsrecht nach Absatz 1 bleibt davon unberührt.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Jugendschutz
- Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen ab 18 Jahren vorbehalten.
- Bei ausgewählten, ausdrücklich entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen können Minderjährige nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters teilnehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Für Minderjährige ist grundsätzlich eine Zustimmung der Personensorgeberechtigten erforderlich. Weitergehende gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.
- Der Veranstalter ist berechtigt, zur Überprüfung der Teilnahmeberechtigung einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen.
- Bei minderjährigen Teilnehmern bleiben die gesetzlichen Aufsichts- und Sorgepflichten der verantwortlichen Personen bestehen. Gesetzliche Pflichten des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
- Teilnehmer dürfen ausschließlich Spiele nutzen, für deren Nutzung sie die erforderliche Altersfreigabe erfüllen.
§ 5 Ticketkategorien und Ausstattung
- Der Leistungsumfang richtet sich nach der gebuchten Ticketkategorie.
Bring Your Own Setup (BYOS):
Der Teilnehmer bringt die für das Spielen erforderliche technische Ausstattung einschließlich Bildschirm, Konsole bzw. PC sowie Zubehör selbst mit. Ein geeigneter Arbeitsplatz mit Stromversorgung wird bereitgestellt.
Zusatzoption: Monitor für BYOS-Tickets
Teilnehmer der Ticketkategorie „Bring Your Own Setup (BYOS)“ können nach Verfügbarkeit für 11,90 € brutto pro gebuchtem Veranstaltungstag einen Monitor einschließlich HDMI-Kabel hinzubuchen.
Die Zusatzoption ist Bestandteil der jeweiligen Veranstaltungsbuchung und wird gemeinsam mit dem Ticket abgerechnet. Eine gesonderte Buchung ist nach vorheriger Bestätigung durch den Veranstalter möglich.
Der bereitgestellte Monitor bleibt Eigentum des Veranstalters und darf ausschließlich innerhalb der Veranstaltungsräume für die Dauer des gebuchten Veranstaltungstages genutzt werden. Eine Mitnahme oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Monitor und dem bereitgestellten Zubehör. Bereits vorhandene Mängel sowie während der Nutzung auftretende Schäden oder Funktionsstörungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Bei schuldhaft verursachten Beschädigungen oder Verlusten haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Normale Abnutzungserscheinungen durch vertragsgemäßen Gebrauch begründen keine Schadensersatzpflicht.
Der Monitor und das Zubehör sind spätestens zum Ende des gebuchten Veranstaltungstages am vorgesehenen Ausgabe- oder Arbeitsplatz zurückzugeben.
Sollte der bereitgestellte Monitor nicht vertragsgemäß funktionieren, wird der Veranstalter nach Möglichkeit ein Ersatzgerät bereitstellen. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf eine angemessene Erstattung bei nicht oder nur teilweise erbrachter Leistung, bleiben unberührt.
Most Valuable Place (MVP):
Der Veranstalter stellt zusätzlich einen höhenverstellbaren Schreibtisch, einen ergonomischen Bürostuhl, einen Monitor sowie ein HDMI-Kabel bereit. Die übrige technische Ausstattung ist grundsätzlich vom Teilnehmer mitzubringen.
- Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft, Kompatibilität und Funktionsfähigkeit seiner eigenen Geräte verantwortlich.
- Erforderliche Spiele, Benutzerkonten, Lizenzen und gegebenenfalls kostenpflichtige Online-Abonnements sind vom Teilnehmer selbst bereitzustellen.
- Spiele müssen vor Veranstaltungsbeginn vollständig heruntergeladen und installiert sein. Der Download vollständiger Spiele während der Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Notwendige Updates sind zulässig, soweit dadurch der Veranstaltungsbetrieb nicht erheblich beeinträchtigt wird.
- Der Anschluss zusätzlicher Elektrogeräte bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dies gilt insbesondere für Heizgeräte und andere Geräte mit erhöhtem Strombedarf.
§ 6 Internet, Technik und Spielverfügbarkeit
- Der Veranstalter stellt eine Internetverbindung und die entsprechend der Ticketkategorie vereinbarte technische Infrastruktur bereit.
- Eine bestimmte Verbindungsgeschwindigkeit oder eine ununterbrochene Erreichbarkeit externer Dienste, Spieleserver und Plattformen wird nicht garantiert.
- Für technische Störungen außerhalb seines Verantwortungsbereichs, insbesondere Ausfälle externer Spieleserver, übernimmt der Veranstalter keine verschuldensunabhängige Garantie.
- Bei Ausfällen oder wesentlichen Einschränkungen der vom Veranstalter geschuldeten Leistungen bleiben die gesetzlichen Rechte der Teilnehmer bestehen.
- Der Veranstalter darf die Nutzung des Netzwerks angemessen einschränken, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Netzwerks für alle Teilnehmer zu gewährleisten.
§ 7 Verpflegung und Hausordnung
- Getränke und Snacks sind entsprechend der Veranstaltungsbeschreibung im Ticketpreis enthalten. Ein Anspruch auf bestimmte Marken, Produkte oder Sorten besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert wurden.
- Eigene Speisen und alkoholfreie Getränke dürfen mitgebracht werden.
- Der Konsum alkoholischer Getränke ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.
- Das Rauchen und Vaping ist in sämtlichen Innenräumen strengstens untersagt.
- Bei Verstößen gegen das Rauch- oder Vapingverbot kann der Veranstalter die betreffende Person von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bei schuldhaft verursachten Verunreinigungen können tatsächlich erforderliche und angemessene Reinigungskosten geltend gemacht werden.
- Beleidigungen, Diskriminierung, Bedrohungen, Belästigungen, mutwillige Beschädigungen, rechtswidrige Aktivitäten sowie erhebliche Störungen anderer Teilnehmer sind untersagt.
- Den angemessenen Anweisungen des Veranstalters zur Sicherheit und zum ordnungsgemäßen Veranstaltungsablauf ist Folge zu leisten.
- Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Teilnehmer nach angemessener Abwägung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ob und in welcher Höhe ein Erstattungsanspruch besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Persönliche Gegenstände und Haftung
- Teilnehmer sind grundsätzlich selbst für ihre mitgebrachten Geräte, ihre Garderobe und sonstige persönliche Gegenstände verantwortlich.
- Vorhandene verschließbare Spinde können nach Verfügbarkeit genutzt werden. Durch ihre Bereitstellung wird nicht automatisch eine gesonderte Verwahrung der darin aufbewahrten Gegenstände übernommen.
- Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Veranstalter uneingeschränkt. Dies gilt ebenfalls für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft an der Einrichtung, der Ausstattung oder dem Eigentum Dritter verursachen.
§ 9 Absage und Verschiebung von Veranstaltungen
- Der Veranstalter kann eine Veranstaltung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes absagen, insbesondere bei einem nicht zu vertretenden Ausfall der Veranstaltungsstätte, bei unvermeidbarem Ausfall für die Durchführung zwingend benötigter Personen oder bei sonstigen Umständen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
- Wird eine in der Veranstaltungsbeschreibung vorab bekannt gegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung bis spätestens drei Kalendertage vor ihrem Beginn abgesagt werden.
- Im Falle einer vollständigen Absage werden bereits gezahlte Ticketpreise vollständig erstattet. Alternativ kann dem Teilnehmer ein Ersatztermin angeboten werden, den dieser freiwillig annehmen kann.
- Bei Veranstaltungen, die an die Veröffentlichung eines bestimmten Videospiels gebunden sind, kann eine Verschiebung des Veröffentlichungstermins eine Verlegung der Veranstaltung erforderlich machen. Der Veranstalter wird in diesem Fall einen Ersatztermin anbieten oder die Veranstaltung absagen und den Ticketpreis erstatten.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.
§ 10 Gewinnspiele und Verlosungen
- Im Rahmen ausgewählter LAN Events können Verlosungen und Gewinnspiele stattfinden.
- Für diese gelten ergänzend die gesondert veröffentlichten Teilnahmebedingungen. Diese findest du hier
- Soweit eine Verlosung für einen Veranstaltungstag angekündigt ist, wird diese nach den veröffentlichten Teilnahmebedingungen durchgeführt.
§ 11 Foto- und Videoaufnahmen sowie Datenschutz
- Während der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden.
- Die Veröffentlichung gezielter, erkennbarer Aufnahmen einzelner Teilnehmer zu Werbezwecken erfolgt grundsätzlich nur auf Grundlage einer gesonderten wirksamen Einwilligung oder einer anderen einschlägigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.
- Die Entscheidung über eine freiwillige Foto- und Videoeinwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahmeberechtigung.
- In den Räumlichkeiten besteht eine gekennzeichnete Videoüberwachung. Informationen über Zweck, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechte werden gesondert zur Verfügung gestellt.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
